Entdeckungen
Faszination Diesellokomotiven Techniktag im Eisenbahndepot des Verkehrsmuseums
Eisenbahnmuseum (IG Bw Dresden Altstadt e.V.)Keine Termine
1955 forderte die SED, die Staatspartei der DDR, die Anwendung modernster Technik im Verkehrswesen. Das bedeutete die Abkehr von Dampflokomotiven und die Hinwendung zur elektrischen und Dieseltraktion. Da es zur Elektrifizierung aber nicht nur an Baukräften und Material, sondern auch an Kraftwerkskapazitäten mangelte, setzte die DDR ihre Hoffnungen auf die Dieseltechnologie. Die Lokomotiven konnten bei vergleichsweise bescheidenen Investitionen auf der vorhandenen Infrastruktur eingesetzt werden.
Die DR erarbeitete ein Typenprogramm, bei dem möglichst viele Baugruppen baugleich und tauschbar waren. Der Plan sah den Bau von Diesellokomotiven mit Motorleistungen von 150, 600, 1.800 und 2.400 PS vor. Anfang der 1970er Jahre stellte die DDR die eigene Produktion von Dieselloks über 2000 PS wieder ein und bezog entsprechende Großdieselloks aus der Sowjetunion.
Das Schienenverkehrs-Depot des Verkehrsmuseums Dresden beherbergt eine einzigartige Sammlung an Exemplaren der oben genannten Dieselfahrzeuge. Es bildet damit die passende Umgebung für den Techniktag, der den Einstieg bilden soll, die faszinierende Technologie der Diesellokomotiven kennenzulernen.
Ablauf (vorläufig):
13:30 Uhr Einlass
14:00 Uhr Geführter Rundgang "Zeitreise durch die Entwicklungsgeschichte der Dieselloks der DR" durch das Eisenbahndepots des Verkehrsmuseums
15:00 Uhr Vortrag „Faszination Hubraum – Diesellok-Technik in der DDR“ von Daniel Lorenz (Dresden)
16:00 Uhr Lok im Detail – Erklärungen direkt am Exponat durch Eisenbahnfreunde; freie Besichtigung des Depots
18:00 Uhr Ende der Veranstaltun
Kosten: Preis pro Person: 50 Euro
Im Preis enthalten: Getränkepauschale und kleiner Kaffeeimbiss
10 % des Preises werden für die Restaurierung ausgewählter Dieselloks wie der 130 002 „Ludmilla“ des Verkehrsmuseums verwendet.
Mindestteilnehmerzahl: 10 Personen
Wir behalten uns vor, die Veranstaltung bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl und aufgrund behördlicher Auflagen der Corona-Pandemie abzusagen. Die Teilnehmergebühr wird nur in diesen Fällen vollständig rückerstattet.