Lesung / Vortrag / Gespräch
Die verweigerte Restitution Der Verbleib ehemals "arisierten" Eigentums in der SBZ/DDR am Beispiel Thüringens 1945 bis 1955
Do | Hannah-Arendt-InstitutStefan Hellmuth
Schon im Frühjahr 1946 wurden in Thüringen die ersten Restitutionsverfahren in Deutschland nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges eröffnet. Die rechtliche Grundlage dafür, das Thüringer Wiedergutmachungsgesetz vom 14. September 1945, war der Initiative von NS-Verfolgten und jüdischen Überlebenden zu verdanken. Ihre Bemühungen um die Individualrestitution ehemals „arisierten“ Grundeigentums waren seitdem von gesellschaftlichen und politischen Widerständen begleitet. Den Verfahren vor dem Wiedergutmachungssenat des Oberlandesgerichts Gera, wie dem Arthur Behrendts von 1948 (Foto), gingen Auseinandersetzungen über die Deutung der unmittelbaren Vergangenheit voraus. Dabei entwickelten sich Argumentationsstrategien und Entlastungsnarrative, die auch in den gerichtlichen Aushandlungen zum Tragen kamen. Bis zur Abwicklung des Wiedergutmachungsgesetzes im Jahr 1955 wurden am Oberlandesgericht Gera über 200 Restitutionsverfahren geführt, die im Rahmen dieses Dissertationsprojektes quantitativ und qualitativ untersucht wurden. Der Vortrag gibt einen Einblick in die aktuellen Forschungsergebnisse.