Musik
Johann Sebastian Bach, h-Moll-Messe BWV 232 Gedenkkonzert des Dresdner Kreuzchores
Sa | Kreuzkirche DresdenEin Monument der Ewigkeit: Bachs h-Moll-Messe in der Kreuzkirche
Erleben Sie einen der bewegendsten Momente der Musikgeschichte an einem Ort tiefster Tradition. Am 7. Februar 2026 lädt die Kreuzkirche Dresden zu einem besonderen Gedenkkonzert mit dem Dresdner Kreuzchor ein.
Johann Sebastian Bachs Messe in h-Moll ist weit mehr als eine Komposition – sie ist das „Summa Musicae“ eines Genies. Über Jahrzehnte hinweg zu einem architektonischen Meisterwerk geflochten, vereint sie tiefste Spiritualität mit der gesamten Pracht barocker Tonsatzkunst. Von der monumentalen Wucht der Chöre bis hin zu den innigen Soli: Dieses Werk spiegelt die gesamte Bandbreite menschlicher Emotionen wider – zwischen Demut, Hoffnung und triumphaler Freude.
Unter der Leitung von Kreuzkantor Martin Lehmann musizieren der Dresdner Kreuzchor und das renommierte Dresdner Festspielorchester gemeinsam mit einem erstklassigen Solistenensemble. Tauchen Sie ein in eine Klangwelt, die seit Jahrhunderten die Menschen berührt und in der Akustik der Kreuzkirche ihre volle, majestätische Kraft entfaltet.
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Mitwirkende:
Miriam Feuersinger, Sopran
Hanna Zumsande, Sopran
Marie Henriette Reinhold, Alt
Eric Stokloßa, Tenor
Tobias Berndt, Bass
Dresdner Kreuzchor
Dresdner Festspielorchester
Kreuzkantor Martin Lehmann, LeitungTickets
12 / 17 / 32 / 43 / 52 / 60 € (erm. ab 10 €)
Tickets erhältlich an der Konzertkasse, online und an allen bekannten Vorverkaufsstellen
Abendkasse: Konzertkasse im Haus an der Kreuzkirche 90 Minuten vor Beginn geöffnet. Abendkassenzuschlag: 3,00 € je Ticket.
Ermäßigte Preise gelten für Kinder ab 6 Jahren (Eintritt erst ab 6 Jahren möglich), Schüler, Studenten, Auszubildende, Männer und Frauen, die Bundesfreiwilligendienst (BFD) leisten, Freiwillig Wehrdienstleistende (FWD), Inhaber des Dresden-Passes sowie Schwerbehinderte ab GdB 80 und deren Begleitpersonen.
KombiTicket
Die Konzertkarte gilt auch als Fahrausweis im VVO-Verbundraum vier Stunden vor Veranstaltungsbeginn bis 4.00 Uhr des Folgetages in allen Nahverkehrsmitteln – außer Sonderverkehrsmittel.